Warum ParkGuard eine Forderung stellt.
Auf einer privaten Parkfläche gilt nicht das Strassenverkehrsgesetz, sondern Zivilrecht. Der Eigentümer legt die Bedingungen fest, sie sind vor Ort signalisiert, und wer dort parkiert, nimmt sie stillschweigend an.
Unberechtigtes Parkieren auf Privatgrund kann zivilrechtliche Ansprüche auslösen. Der Parkplatzberechtigte darf seinen Besitz gegen unberechtigte Nutzung schützen und den durch den konkreten Vorfall verursachten Aufwand geltend machen.
Das Bundesgericht hat diese Praxis mehrfach bestätigt — und zugleich klargestellt, dass ausschliesslich tatsächlich entstandener Aufwand verrechnet werden darf.
Die Forderung ist damit keine behördliche Busse, sondern eine privatrechtliche Umtriebsentschädigung für den dem konkreten Fall zurechenbaren Aufwand.
Grundlagen und Quellen
- Art. 926 ZGB — Besitzesschutz
- Der Besitzer darf sich gegen verbotene Eigenmacht wehren.
- Art. 41 ff. OR — Schadenersatz
- Grundlage für den Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands.
Die einzelnen Positionen Ihrer Forderung sind in Ihrem Fall separat ausgewiesen.