Einsprache mit Beleg.
Eine Einsprache ist für konkrete, belegbare Fehler vorgesehen. Sie kostet nichts und wird schriftlich anhand der Fallunterlagen geprüft.
Damit hat eine Einsprache Aussicht auf Erfolg
- Ein gültiges Ticket oder eine gültige Bewilligung für den Zeitpunkt des Vorfalls.
- Ein nachgewiesener Halterwechsel vor dem Zeitpunkt des Vorfalls.
- Ein falsch erfasstes Kontrollschild.
- Eine nachweisbar unzutreffende Angabe in der Dokumentation.
Damit in der Regel nicht
- Allgemeine Einwände ohne Beleg ändern den dokumentierten Sachverhalt nicht.
- Nichtkenntnis der signalisierten Bedingungen.
Entscheidend ist der Beleg, nicht die Begründung. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie direkt per E-Mail.